Nur mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie die gesetzliche Erbfolge ausschließen oder ändern. Ohne eine solche Verfügung entsteht zwischen mehreren Erben zwangsläufig eine Erbengemeinschaft, in der es zu heftigen Auseinandersetzungen kommen kann und gegebenenfalls Immobilien verkauft werden müssen, um die Erbengemeinschaft auflösen zu können.
Mit Hilfe eines Testaments können diese Risiken ausgeschlossen werden. Zudem können Sie andere als die im Gesetz vorgesehenen Personen begünstigen. Dies ist vor allem für kinderlose oder unverheiratete Paare wichtig.
Sind nur sehr weit entfernte Verwandte vorhanden, zu denen kein Kontakt besteht, möchten Sie Ihr Vermögen vielleicht lieber Vereinen, Stiftungen oder Freunden vererben. Auch in diesen Fällen ist ein Testament unbedingt erforderlich.
Viele von Laien errichtete Testamente sind unwirksam, weil sie die gesetzlich festgelegten Formvorschriften nicht erfüllen oder sie enthalten mehrdeutige Bestimmungen, die zu Konflikten über die Auslegung führen können. In Anbetracht der erheblichen Nachlasswerte, die oft zu übertragen sind und hinter denen das gesamte Lebenswerk eines Menschen stehen kann, empfiehlt es sich, dringend, vor dem Verfassen der letztwilligen Verfügung fachlichen Rat einzuholen. Dies gilt besonders dann, wenn es um größere Werte oder die Übernahme eines Unternehmens geht.
Ich unterstütze Sie dabei, ihren letzten Willen so zu formulieren, dass er juristisch einwandfrei ist und somit Ihre Wünsche und Vorstellungen nach Ihrem Tod auch tatsächlich umgesetzt werden.