Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Volljährige schriftlich im Voraus festlegen, wie sie ärztlich behandelt werden möchten, wenn sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2009 sind die Ärzte, aber auch die Betreuer oder Bevollmächtigten an diese Willensäußerung gebunden.

Die Patientenverfügung muss allerdings schriftlich vorliegen und individuell gestaltet sein, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Die noch häufig gängige Praxis, lediglich ein Formular auszufüllen, ist nicht mehr zu empfehlen, denn nur juristisch einwandfrei Regelungen sind auch tatsächlich verbindlich.

Formulierungen müssen konkret sein

Die Patientenverfügung sollte daher nicht nur allgemeine Formulierungen enthalten, wie beispielsweise den Wunsch „in Würde zu sterben, wenn ein erträgliches Leben nicht mehr möglich erscheint“. Auch Aussagen wie: „Ich möchte kein Leben an Schläuchen und Maschinen“ stellen keine rechtswirksame Patientenverfügung im Sinne des Gesetzes dar. Vielmehr sollte ganz konkret festgelegt werden, unter welchen Bedingungen eine Behandlung nicht begonnen oder fortgesetzt werden darf.

Ich spreche mit Ihnen alle relevanten Punkte einer Patientenverfügung durch. So können Sie sicher sein, dass Sie im Ernstfall so behandelt werden, wie es Ihren Wünschen entspricht.