Fast jeder kennt Familien, die wegen eines Erbschaftsstreits über Generationen hinweg verfeindet sind oder gar zerbrechen. Jahrelange Prozesse, hohe Kosten für Gerichtsverfahren und ein belastender Nervenkrieg sind bei Streitigkeiten zwischen Hinterbliebenen nicht selten.
Eine Möglichkeit, solche gerichtlichen Auseinandersetzungen zu vermeiden, bietet das Mediationsverfahren. Die Mediation (lat. „Vermittlung“) ist ein außergerichtliches und freiwilliges Verfahren zur Beilegung von Konflikten. Dabei versuchen die Parteien, mit Unterstützung eines fachkundigen Mediators als neutralem Dritten zu einem konstruktiven, fairen Interessenausgleich zu gelangen. Ganz wichtig: Nicht der Mediator gibt die Konfliktlösung vor, sondern er unterstützt die Parteien dabei, diese selbst zu erarbeiten. Das Verhandlungsergebnis wird in einer Vereinbarung, die die Konfliktparteien selbst erarbeitet haben, niedergelegt.
Anders als in der gerichtlichen Auseinandersetzung gibt es beim Mediationsverfahren keine Gewinner oder Verlierer, sondern es wird eine Lösung erarbeitet, die für alle Beteiligten von Nutzen ist.
Selbst in scheinbar verfahrenen Situationen kann ein Mediator die Parteien meist wieder zu einer Einigung führen: Die Kosten der Mediation sind fast immer deutlich niedriger als die eines Gerichtsverfahrens, Lösungen werden häufig innerhalb weniger Wochen gefunden und der Wert des Nachlasses kann oft schneller realisiert werden. Das Wichtigste aber: Der Konflikt zwischen den Parteien eskaliert nicht weiter; so dass nachhaltiger Schaden für die Beziehungen untereinander vermieden werden kann.