Vermögensnachfolge rechtzeitig regeln

In vielen Fällen ist es sinnvoll, die Vermögensnachfolge bereits zu Lebzeiten zu regeln, beispielsweise wenn es um das Sparen von Erbschaftssteuer oder um die Unternehmensnachfolge geht. Durch sorgfältig bedachte Schenkungsvereinbarungen, die Ihrer persönlichen Situation angepasst sind, können Sie gewährleisten, dass Vermögen wie gewünscht übergeht und Auseinandersetzungen zwischen Ihren Nachfolgern vermieden werden.

Fristen müssen eingehalten werden

Nach dem Tode eines Menschen sind viele Fragen zu klären: Wer ist Erbe geworden, sollte eine Erbschaft ausgeschlagen werden, etwa bei überschuldetem Nachlass, kann ein Testament angefochten werden? In Anbetracht der bei diesen Angelegenheiten häufig laufenden Fristen, ist es wichtig, hier rechtzeitig fachlichen Rat einzuholen.

Ansprüche kennen und durchsetzen

Oft stehen enterbten Familienangehörigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den oder die Erben zu, von denen die Betroffenen keine Kenntnis haben, geschweige denn wissen, wie diese errechnet und durchgesetzt werden können.

Ich unterstütze Sie sowohl bei der Planung Ihrer eigenen Erbfolge als auch bei allen Fragen nach einem Erbfall. Dabei analysiere ich mit Ihnen zusammen ausführlich ihre persönliche Situation und zeige Ihnen die für Sie am besten geeigneten Lösungen auf. Dies gelingt nur in einem ausführlichen Gespräch, auf das ich großen Wert lege.

Die Erbengemeinschaft als Stolperstein

Wenn aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder eines Testaments mehrere Personen erben, entsteht zunächst eine Erbengemeinschaft. Das hat zur Folge, dass kein Miterbe über Gegenstände aus dem Nachlass allein verfügen kann. Soll beispielsweise eine Immobilie verkauft werden, müssen sämtliche Miterben diesem Verkauf zustimmen. Außerdem muss der Nachlass auch gemeinsam verwaltet werden. Weil Menschen jedoch meist unterschiedliche Interessen haben, kommt es hierbei häufig zu Konflikten, die familiäre Bindungen zerstören können.

Bei der Gestaltung Ihrer Nachfolgeregelung zeige ich Ihnen Alternativen zur Erbengemeinschaft auf, bei bereits bestehenden Konflikten mit Miterben unterstütze ich Sie bei deren Beendigung.

Suche nach außergerichtlicher Lösung

Bei einer Erbauseinandersetzung prüfe ich zunächst die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung des Konflikts. Es müssen die relevanten Tatsachen zusammengetragen werden (z.B. Nachlassverzeichnis) und rechtliche Fragen geklärt werden (z.B. Auskunftsansprüche, Testamentsauslegung), damit Ihr Verhandlungsspielraum deutlich wird. In vielen Fällen kann dann ein Erbauseinandersetzungsvertrag zwischen den Parteien geschlossen werden, der den Konflikt beendet.

Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu vermeiden, stehe ich Ihnen hierbei zur Seite und setze Ihre Ansprüche durch.